Das Bürgerbüro von Neuenburg am Rhein informiert über den Landesfamilienpass, der Familien in Baden-Württemberg zahlreiche Vorteile bietet. Mit diesem Pass und der dazugehörigen Gutscheinkarte können berechtigte Familien staatliche Schlösser, Gärten und Museen kostenlos oder zu ermäßigten Preisen besuchen.
Der Landesfamilienpass richtet sich an verschiedene Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg. Dazu gehören Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigten Kind, Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50) sowie Familien, die Anspruch auf Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld haben. Auch Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können den Pass beantragen.
Wichtig zu beachten ist, dass der Erstwohnsitz entscheidend für den Erhalt des Passes ist und dieser nicht vom Einkommen abhängig ist. Der Antrag kann persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Bei der Beantragung müssen einige Unterlagen vorgelegt werden, darunter ein Personalausweis oder Reisepass, der Nachweis über das Kindergeld sowie gegebenenfalls weitere Dokumente, wie zum Beispiel ein Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheide.
Für weitere Informationen über den Landesfamilienpass steht das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zur Verfügung.
