Rechtsansprüche auf Fundfahrräder in Gundelfingen

Die Gemeinde Gundelfingen hat bekannt gegeben, dass empfangsberechtigte Personen bis spätestens Donnerstag, 27. Mai 2026, ihre Rechtsansprüche auf Fundfahrräder anmelden können.

Interessierte werden gebeten, sich zeitnah mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können nicht abgeholte Fahrräder anderweitig verwendet werden.

Quelle: Pressemitteilung der Gemeinde Gundelfingen

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