Die Stadt Neuenburg am Rhein stellt die Benutzung ihrer Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte neu auf. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 27. April eine neue Satzung sowie eine überarbeitete Gebührenkalkulation. Damit sollen die Unterkünfte künftig rechtlich als eine gemeinsame öffentliche Einrichtung betrieben werden.
Bisher wurden die Nutzungsgebühren für die 12 städtischen und 12 angemieteten Unterkünfte jeweils individuell berechnet. Nach der neuen Regelung wird jeder bereitgestellte Wohnplatz einheitlich abgerechnet. Die Satzung legt zudem fest, unter welchen Voraussetzungen Menschen untergebracht werden und welche Rechte und Pflichten für sie gelten. Nach Angaben der Stadt sollen Zuständigkeiten und Abläufe damit klarer geregelt und eine rechtssichere Grundlage für die Gleichbehandlung der Betroffenen geschaffen werden.
Die Gebührenkalkulation wurde von der Firma Allevo Kommunalberatung erstellt. Grundlage sind die Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes. Danach dürfen Kommunen für öffentliche Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben, wenn eine Kalkulation vorliegt, aus der die kostendeckende Obergrenze hervorgeht. Berücksichtigt werden dabei unter anderem die Kosten für den laufenden Betrieb, Abschreibungen und eine Verzinsung des Anlagekapitals.
In der Sitzung erläuterte Wirtschaftsjurist Nicolas Goldammer von Allevo Kommunalberatung die Berechnungsgrundlagen. Gemeinsam mit Marianne Markovac, Teamleiterin für den Bereich Bürgerservice, Soziales und Wahlen bei der Stadtverwaltung, beantwortete er auch Rückfragen der Ratsmitglieder.
Die neue Satzung und die Gebührenkalkulation sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Dann wird die Gebühr pro Wohnplatz monatlich 376,29 Euro betragen.
