Eisenbach: Keine UVP-Pflicht für Ausbauplan genehmigt

Die untere Flurbereinigungsbehörde des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald hat die einfache Änderung Nr. 14 des Ausbauplanes für die gemeinschaftlichen Anlagen in der Zusammenlegung Eisenbach für zulässig erklärt. Damit wurde festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für dieses Projekt erforderlich ist.

Diese Entscheidung ermöglicht es, die geplanten Maßnahmen in Eisenbach zügig voranzutreiben. Die Genehmigung ist ein wichtiger Schritt für die Entwicklung der Region und könnte positive Auswirkungen auf die Infrastruktur und die Lebensqualität der dort lebenden Bevölkerung haben.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Titisee-Neustadt

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